Ärztlich verordneter und
überwachter Reha-Sport bei:
– Herzerkrankungen
– Lungenerkrankungen
– Orthopädischen Erkrankungen

Reha-Sport

Was ist Reha-Sport?

Rehasport ist eine im Sozialgesetzbuch(SGB IX) verankerte Maßnahme zur Selbsthilfe für Menschen aller Altersstufen mit akuten und chronischen Erkrankungen, die hierdurch in ihrer Lebensqualität, Arbeitsfähigkeit und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben deutlich beeinträchtigt sind.

Kostenträger sind Krankenkassen, Rentenversicherungen und Unfallversicherungen, seit 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme.

Die Verordnung erfolgt auf dem Muster 56 durch Hausarzt, Facharzt oder Rehaklinik, eine Genehmigung des Kostenträgers ist meist notwendig.

Die Durchführung erfolgt in Übungsgruppen entsprechend der jeweiligen Grunderkrankung unter der Leitung von speziell ausgebildeten Übungsleitern, die Herzsportgruppen werden zusätzlich ärztlich überwacht.

Die SGR ist Mitglied im Hessischen Behinderten- und Reha-Sportverband (HBRS) sowie im Landessportbund Hessen (LSB) und seit 2008 entsprechend zertifiziert, sodass sämtliche Kurse der ambulanten Rehabilitation durchgeführt werden können.

Die Teilnahme an entsprechenden Übungsgruppen ist selbstverständlich auch für Vereinsmitglieder ohne Verordnung möglich.

Reha-Sport

  • stabilisiert den Gesundheitszustand
  • steigert Koordination und Ausdauer
  • verbessert Kondition und Beweglichkeit 
  • reduziert Schmerzen 
  • bringt gemeinsamen Spaß in der Gruppe
  • wird ärztlich verordnet
  • wird von den Leistungsträgern erstattet